Gesetze und Anforderungen |
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18.08.2016 |
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. März 2016 die Bestimmung von Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme (üFMS-B) gemäß § 136a Abs. 3 Satz 3 SGB V beschlossen. Der Beschluss ist am 5. Juli 2016 in Kraft getreten. Weitere Informationen finden Sie hierzu unter https://www.cirs-ains.de/cirs-ains/cirs-ains-informationen/gesetze-und-anforderungen.html Eine Übersicht der Anforderungen des G-BA und deren Umsetzung bei CIRS-AINS finden Sie hier |