Fachkommentar zu Fall des Monats 07/2019 KH-CIRS-Netz Deutschland |
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05.07.2019 |
Krankenhaus-CIRS-Netz Deutschland: Fall des Monats „Juli 2019“: „Einsatz von Heidelberger Verlängerungen (2)“ Fachkommentar des Fachbeirats CIRSmedical.de (BDA/DGAI) Download Fachkommentar Fall-Nr. 198101 (PDF) Autor: Prof. Dr. med. habil. Matthias Hübler in Vertretung des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten (BDA) und der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie & Intensivmedizin (DGAI) In den beiden Meldungen werden zwar jeweils Heidelberger Verlängerungen erwähnt, aber trotzdem unterschiedliche Probleme beschrieben:
Hierzu ist anzumerken, dass es sich nicht um ein Produktversagen, sondern um einen Anwenderfehler handelt. Die Gabe von Katecholaminen muss stets isoliert erfolgen – entweder ist überhaupt keine Infusion angeschlossen oder aber eine Infusion, die kontrolliert über einen Infusomaten verabreicht wird. So wird eine kontinuierliche, stabile Katecholamingabe gewährleistet. Der Infusomat sorgt zusätzlich dafür, dass bei einem Leerlaufen der Infusion der Anwender gewarnt wird. Auf KEINEN Fall dürfen zusätzliche Medikamentengaben über diesen venösen Zugang erfolgen! Sind diese erforderlich, muss ein 2. venöser Zugang hierfür etabliert werden. Ein solcher 2. Zugang ist auch deshalb dringend empfohlen, da stets damit gerechnet werden muss, dass ein peripher-venöser Zugang nicht mehr funktioniert. Ein entsprechender Stopp der Katecholamingabe kann fatale Folgen für den Patienten haben und ein Backup-Zugang hilft in einer solchen zeitkritischen Situation rasch zu handeln.
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