Das Patientenrechtegesetz, der Gemeinsame Bundesausschuss und CIRS |
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Am 26. Februar 2013 trat das Patientenrechtegesetz in Kraft. Dieses Gesetz hat auch Auswirkungen auf klinische Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme, da zum einen Anforderungen an einrichtungsinterne Fehlermeldesysteme gestellt werden, zum anderen aber auch der Schutz der Melder geregelt wird. (T. Rhaiem, Nürnberg) Publikation Anästh Intensivmed 2014;55:552-556 (PDF) |