Fachkommentar zu Fall 13902 KH-CIRS-Netz Deutschland |
07.11.2011 |
Fall-Nr. 13902: „Bekannter Pseudocholinesterase-Mangel wurde vor erneuter Narkose nicht erkannt/kommuniziert“ Fachkommentar des Fachbeirats CIRSmedical.de (BDA/DGAI) Download Fachkommentar Fall-Nr. 13902 (PDF) Autor: Dr. med. Paul Frank In der vorliegenden Meldung wird beschrieben, wie ein Patient trotz eigentlich bekanntem Pseudocholinesterasemangel ein Benzylisochinolin-Muskelrelaxans erhält und im Folgenden neun Stunden nachbeatmet werden muss. Leider wird die Prämedikationsvisite von uns Anästhesisten all zu oft als "lästiges Übel" gesehen, das noch eben vor Dienstschluss erledigt werden muss. Zu allem Überfluss gilt es vielleicht auch noch zehn Patienten anzusehen. Dieser Fall zeigt jedoch wieder anschaulich, welch wichtige Funktion und Aufgabe bereits die Prämedikationsvisite im perioperativen Umfeld eines Patienten im Krankenhaus darstellt. Der prämedizierende Kollege ist nicht selten Weichensteller und "letzte Instanz" bevor ein Patient in den OP kommt. Häufig werden wichtige Befunde, wie z.B. kardiologische Konsile, Dauermedikationen, Gerinnungsanamnese etc. erst zu diesem Zeitpunkt in ihrer Gesamtheit bewertet und zusammengeführt. Dass wie in diesem Fall die alte Krankenakte nicht greifbar ist, ist keine Seltenheit. Dies unterstreicht den großen Vorteil elektronischer Patientenakten oder computergestützter Narkoseprotokolle. Mit der entsprechenden Berechtigung ist es mithilfe dieser elektronischen Akten stets möglich, sich die Vorgeschichte des Patienten anzusehen und auf anästhesierelevante Fakten zu durchsuchen. (Wobei einzuwenden ist, dass die Cholinesterase meist nicht routinemäßig bestimmt wird). Nach Durchsicht der Akten ist ein eingehendes Gespräch mit dem Patienten notwendig. Dass Patienten nicht immer detailliert über die eigene Krankengeschichte informiert sind, mag zum einen am Interesse oder Desinteresse des Patienten selbst liegen, basiert aber sicher auch manchmal auf mangelnder Kommunikation Arzt - Patient (Stichwort: Arbeitsbelastung). Als sehr praktikabel und von den Patienten auch regelhaft sehr gut an- und wahrgenommen ist das Ausstellen des allseits bekannten, gelben DGAI-Anästhesieausweises sobald intraoperativ bzw. während der Narkose anästhesierelevante Komplikationen auftreten. Nach ausführlicher Dokumentation im Narkoseprotokoll und/oder in der Patientenakte ist ein ausführliches Gespräch mit dem Patienten am folgenden Tag sinnvoll. Erstens bleibt ein solches Gespräch den Patienten eindrücklicher in Erinnerung und zweitens betont es die Wichtigkeit des "gelben Zettels". Dr. med. Paul Frank, DESA, Facharzt für Anästhesiologie Anästhesiologische Klinik, Universitätsklinikum Erlangen |