Fachkommentar zu Fall 20058 KH-CIRS-Netz Deutschland |
09.01.2012 |
Fall-Nr. 20058: „Relaxansüberhang bei Anwendung von Rocuronium“ Fachkommentar des Fachbeirats CIRSmedical.de (BDA/DGAI) Download Fachkommentar Fall-Nr. 20058 (PDF) Autor: Prof. Dr. med. habil. Matthias Hübler, Dresden In dem Fall wird eine typische anästhesiologische Alltagssituation beschrieben. Auch typisch ist, dass ein Relaxantienüberhang häufig nicht erkannt und in seinen Auswirkungen unterschätzt wird. Nach einer (vielleicht erzwungenen) Extubation erfolgten ein längerer Transport und schließlich die Reintubation auf der IMC. Der Melder spricht mehrere Aspekte an, auf die folgenden eingegangen wird: Rocuronium und NierenfunktionBei Rocuronium handelt es sich um ein mittellang wirksames Relaxans vom Amino-Steroid-Typ. Ein kleiner Anteil wird unverändert renal eliminiert, der Großteil der Elimination erfolgt hepatisch. Aus diesem Grund ist eine Niereninsuffizienz keine Kontraindikation für Rocuronium. Erst bei einer schweren Niereninsuffizienz muss mit einer Wirkungsverlängerung gerechnet werden.
In der Meldung werden keine Angaben dazu gemacht, ob die neuromuskuläre Erholung mittels Relaxometrie objektiviert wurde. Wir wissen aber aus regelmäßig publizierten Umfragen, dass dieses Monitoringverfahren in Deutschland nur von einer Minderheit von Anästhesisten angewendet wird. Klinische Beurteilungskriterien sind hochgradig subjektiv und fehlerbehaftet. Ein Überhang an Muskelrelaxantien ist häufiger als die Meisten Denken. Das Monitoring ist einfach, billig und nicht-invasiv. Ein Verzicht auf die Methode nur sehr selten zu rechtfertigen. Entsprechend ist die Relaxometrie ein Monitoringverfahren, das zur Verfügung stehen sollte, wenn Relaxantien verwendet werden [1]. Es ist daher zu empfehlen (und zu fordern), dass mittels Dienstanweisung die Anwendung einer Relaxometrie vorgeschrieben wird. Wichtiger als die Dienstanweisung ist allerdings die Umsetzung: Hier fungieren insbesondere erfahrene Ärzte als Vorbild. |