Fachkommentar zu Fall des Monats 07/2021 KH-CIRS-Netz Deutschland |
05.07.2021 |
Krankenhaus-CIRS-Netz Deutschland: Fall des Monats „Juli 2021“: „Prüfung und Information des Labors zu den immunhämatologischen Befunden“ Autor: Interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaft für klinische Hämotherapie (IAKH) in Vertretung des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten (BDA) und der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie & Intensivmedizin (DGAI) Problemanalyse Eine Schwangere hat bekannte Allo-Antikörper, die im Mutterpass eingetragen wurden. Die Angaben des Mutterpasses, Blutgruppen und Antikörperkonstellation sind dazu gedacht, bei allen Interventionen Schaden von Mutter und Kind abzuwenden. Ob allerdings bei einer wie in diesem Bericht erwähnten Maßnahme zur „Diagnostik/Therapie” eine relevante Interventionsgefahr existiert, ist nicht aus der Meldung zu entnehmen, da die Schwangerschaftswoche nicht erwähnt ist. Die Anwesenheit des Anästhesisten spricht allerdings dafür. Eine Notsectio wird vom meldenden Personal erwähnt und scheint daher ein mögliches Risiko in dieser Situation. Entstünden der Mutter und/oder dem Kind bei einer notwendigen Transfusionssituation oder einem feto-maternalen Blutübertritt immunologische oder andere Folgeschäden, sind relevante Haftungsrisiken für die Unterlassung der bereits bekannten Antikörperkonstellation anzunehmen. Diesbezüglich gelten in Deutschland die Hämotherapie-Richtlinie [1] und die Mutterschaftsrichtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses GBA [2]. Bekannte und im Ausweis vorliegende Angaben nicht zu berücksichtigen und nicht zu bewerten sind deshalb im Gutachtenfall als grob fahrlässig zu bewerten, weil genau das nach der Zweckbestimmung der Mutterschafts-Richtlinien als präventive Maßnahme gefordert wird. Auch wenn für die geplante Intervention keine Konserven vorbestellt werden und wahrscheinlich nötig werden, sind die zu prüfenden Angaben des Mutterpasses essentiell für die möglicherweise erheblich erschwerte Logistik. Eine Vorwarnung und Kommunikation mit dem immunhämatologischen Labor bzw. der Blutbank in dieser Einrichtung ist bei noch so geringem Blutungs-/Transfusionsrisiko ratsam. Es sollte also immer vorher geklärt werden,
signifikante Konservenbereitstellungsfristen anfallen könnten. In Anbetracht der zu treffenden Vorbereitung auf einen solchen Eingriff, ist also das Risiko für Mutter und Kind leicht zu minimieren. Dies kann einfach durch eine strukturierte und eingeübte Routine bei der Planung der Diagnostik/Intervention (siehe Vorschlag für eine Checkliste [3]) in Analogie zu einer von der WHO und der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie [4] geschehen. Diese sollte von Seiten der Station, Kreißsaal oder Ambulanz obligat für alle Patienten benutzt werden. Alternativ sind auch bei weitgehender oder geplanter Digitalisierung des Krankenhauses elektronische Lösungen, wie vom jüngsten Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) vom 29.10.2020 [5] durch das Bundesgesundheitsministerium gefördert, anstrebenswert. In der Anästhesie sollte ein Bekanntwerden von existierenden Antikörpern im Mutterpass einer zu betreuenden Patientin immer Aufmerksamkeit und Wachsamkeit auslösen. Entsprechende Fortbildungsreihen zu diesem Thema oder Rotations-/Hospitationskonzepte in das immunhämatologische Labor sind zur Wissensvermittlung am besten geeignet. Prozessqualität:
Strukturqualität:
Literatur:
- Mutterpass vorhanden?
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