Fachkommentar zu Fall des Monats 2/2024 KH-CIRS-Netz Deutschland |
02.02.2024 |
Krankenhaus-CIRS-Netz Deutschland: Fall des Monats „Februar 2024" (2): „Kontrolle über Einwilligung unmittelbar vor EK-Gabe durch Transfundierenden“ Autor: Interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaft für klinische Hämotherapie (IAKH) in Vertretung des Berufsverbandes Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) und der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie & Intensivmedizin (DGAI) Problemanalyse Die Übermittlung der wichtigen Information, dass eine Transfusion nicht gewünscht wird, erscheint nur im ersten Blick trivial. Im Krankenhaus ist der Behandlungsablauf typischerweise über viele Personen fragmentiert. Dies führt zu typischen Schnittstellenproblemen und der Möglichkeit des Informationsverlustes. Die Stichwort-Schilderung lässt eine exakte Erfassung der Situationsproblematik kaum zu. Die angesprochenen Probleme sind aber vermutlich die Folgenden:
Wenn Patienten aus verschiedensten Gründen wie z. B. die Verweigerung der Zusage zur Transfusion aus religiösen Gründen, das Vorliegen einer schwierigen Antikörperkonstellation oder zu befürchtende Unverträglichkeiten o. ä. keine Blutkonserven erhalten können, so sollte erstens die Tatsache klar markiert und für alle im Krankenhaus ersichtlich sein und zweitens Maßnahmen vorgehalten werden, die ein lebensbedrohliches Risiko bei großen Blutverlusten abwenden. Das kann die maschinelle Autotransfusion MAT (falls akzeptiert), die Sauerstoff-Highflow-Therapie oder eine intensivmedizinische Überwachung der Anämie o.ä. sein. Das soll vorgehalten und eingeübt sein. Darum ist es wichtig, dass die Information alle Verantwortlichen erreicht. Die Forderung der/s Meldenden der mündlichen Informationsweitergabe führt zu einem fehleranfälligen Prozess, wenn es keine vorbereitende Besprechung zu den Fällen gibt. Neben technisch ausgefeilten Lösungsmöglichkeiten gibt es eine wenig fehleranfällige und sehr einfache Lösung. Solange eine Papierakte die Therapie begleitet, könnte das Problem mit einem Aufkleber oder auch (zum Beispiel im System von Hinz o.ä.) mit einem besonderen Reiter der Stationsakte gelöst werden. Diese Markierung kann natürlich immer noch übersehen werden. Weitere technische Lösungsmöglichkeiten entsprechen dem technischen Standard der meisten Häuser und auch den Erwartungen nach zunehmender Digitalisierung im Gesundheitswesen: Eine zentrale, für alle Behandelnden einsehbare, einmalig für alle Abteilungen durchgeführte und deshalb zeitsparende Anamnese könnte elektronisch im Krankenhausinformationssystem (KIS) hinterlegt werden. Dabei könnten auch Allergien, Transfusionsprobleme, Antikörperkonstellationen etc. als wichtige Besonderheiten hinterlegt werden. Diese würden für jeden Behandler ersichtlich so gestaltet sein, dass sie unbedingt bemerkt und eventuell sogar bewusst bestätigt werden müssten. Vermutlich bestand diese Möglichkeit in dem meldenden Haus nicht. Prozessqualität
Strukturqualität
Literatur
Häufig verwendete Abkürzungen: ÄD Ärztliche/r Direktor/in EK Erythrozytenkonzentrat GF Geschäftsführer/in IT Informationstechnik/er KIS Krankenhausinformationssystem MAT Maschinelle Autotransfusion OP Operationssaal PDL Pflegedienstleitung SOP Standard Operating Procedure TK Thrombozytenkonzentrat TV Transfusionsverantwortliche/r VA Verfahrensanweisung |