Fachkommentar zu Fall des Monats 6/2024 KH-CIRS-Netz Deutschland |
05.06.2024 |
Krankenhaus-CIRS-Netz Deutschland: Fall des Monats „Juni 2024": „Unklare Zuständigkeiten und Vorgaben für den Transport von instabilen Patienten“ Autor: Prof. Dr. med. habil. Matthias Hübler in Vertretung des Berufsverbandes Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) und der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie & Intensivmedizin (DGAI) Die Meldung befasst sich mit dem Themenkomplex Patiententransport und hierbei speziell um den Aspekt der Qualifikation derjenigen, die den Transport durchführen. In dem Fall kam der Patient von einer neurologischen Normalstation und wurde für eine diagnostische Maßnahme in die Radiologie gebracht. Unklar bleibt, ob die während des Transports einstellende klinische Verschlechterung des Patienten absehbar war oder nicht. Deshalb wird im Folgenden auch nicht näher darauf eingegangen, sondern eher grundsätzlich zu dem Thema Stellung genommen. Innerklinische Transporte kritisch kranker Patienten sind bekanntermaßen risikoreich. Während des Transportes sind sowohl die diagnostischen als auch die therapeutischen Möglichkeiten sehr begrenzt. Zusätzlich ist die Qualifikation des begleitenden Personals oft sehr heterogen und nicht immer kennen die Begleitenden den Patienten. Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) hat eine Empfehlung zum innerklinischen Transport kritisch kranker, erwachsener Patienten herausgegeben [1]. In dieser Empfehlung geht es zwar speziell um Intensivpatienten, aber die grundsätzlichen Überlegungen sind auch auf andere Patienten übertragbar. Folgende Aspekte sollten demnach bei der Planung eines Transports berücksichtigt werden:
In vielen Krankenhäusern ist es bei nicht-Intensivpatienten üblich, vor einem Transport eine Checkliste abzuarbeiten. Auf dieser wird explizit abfragt, ob eine Begleitung durch eine medizinische Fachkraft (Pflegekraft, ggf. Arzt) erforderlich ist, ob ein Notfallkoffer mitgenommen werden muss und welcher Art von Überwachung der Patient bedarf. Idealerweise wird eine solche Checkliste ärztlich signiert. Damit die Anwendung der Checkliste nicht nur als Ärgernis und unnötige Maßnahme empfunden wird, empfiehlt es sich im Vorfeld zu definieren, bei welchen Patienten sie angewendet werden soll. Da es sich um ein krankenhausweites Problem handelt, ist es sinnvoll, durch eine eindeutige Verfahrensanweisung eine verbindliche Regelung zu treffen. Verantwortlich hierfür ist die Betriebsleitung des Krankenhauses. Auch wenn es in dem Fall nicht zutraf, so darf folgender Aspekt nicht vergessen werden: Auf Grund von personellen Engpässen im Bereich der Pflege oder aus sonstigen Einsparungsmaßnahmen werden Patiententransporte zunehmend durch nicht-speziell qualifiziertes Personal durchgeführt. Grundsätzlich ist gegen ein solches Vorgehen nichts anzuwenden, da nicht jeder Patient, der im Krankenhaus liegt, unmittelbar gefährdet ist. Regelmäßiges Notfalltraining von Mitarbeitern ist in vielen Krankenhäusern etabliert. Die Mitarbeiter des Transports ohne spezielle medizinische Ausbildung werden dabei allerdings oft vergessen, benötigen aber unbedingt eine Schulung in der Erkennung und Erstbehandlung von den wichtigsten Notfällen. Auch muss ihnen das Recht eingeräumt werden, einen Transport ohne zusätzliches qualifiziertes medizinisches Personal ggf. ablehnen zu können. Literatur:
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